Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden werden Vertragspartner des Unternehmens PEQ –Akademie als Teilnehmer und das Unternehmen PEQ –Akademie als Veranstalter bezeichnet. Teilnehmer und Veranstalter gemeinsam werden als Vertragspartner bezeichnet.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. offene Schulungen, Seminare oder Trainings.

1.2 Angebote und Leistungen des Veranstalters erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Teilnehmer werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt

2.1 Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.

2.2 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder per Email beim Veranstalter unter den angegebenen Kontaktdaten anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer oder Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.

2.3 Der Veranstalter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.

2.4 Es besteht die Möglichkeit, schriftlich von einer Anmeldung oder Auftragserteilung zurückzutreten. Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegt, entfällt der Preis, bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50%, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen des Veranstalters. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Veranstalter behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Vorauskasse vorzuschreiben.

3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Ausnahmen gem. §4 Nr.21 UStG sind gesondert gekennzeichnet. In Veranstaltungsprogrammen ausgewiesene Endpreise enthalten die am Tag der Drucklegung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist der Veranstalter berechtigt, diese zu berechnen.

3.3 Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme, die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und die Bereitstellung von Kalt- und Heißgetränken. Prüfungsgebühren und IHK-Gebühren werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt und auf der Rechnung ausgewiesen.

3.4 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.

3.5 Eine Wiederholung von Unterrichtstagen sowie Prüfungen an denen Präsenz verpflichtend ist, ist nur möglich, sofern die Kosten für diese Extraleistung durch den Teilnehmer getragen werden. Die Zusatzkosten werden stundenweise zum jeweiligen Stundenkostensatz des Kurses berechnet.

4. Durchführung von Veranstaltungen

4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesondert abgeschlossenen Vereinbarung durchgeführt. Der Veranstalter behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern

4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten/Moderator bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

4.3 Bei Kursen, welche mit einer Prüfung abschließen, darf die Abwesenheit an Präsenzunterrichtstagen nicht mehr als 10% der Gesamtstunden des Kurses betragen. Falls die erforderliche Gesamtstundenzahl von mindestens 90% nicht erreicht wird, wird der Teilnehmer nicht zu Prüfung zugelassen. Es besteht die Möglichkeit der Nachholung siehe 3.5 in Absprache mit den Kursleitern.

4.4 Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, z.B. Erkrankung eines Dozenten/Moderators, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl etc. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 6 kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch Absage entstehen, nicht auf.

4.5 Werbung für den Auftrag- oder Arbeitgeber des Teilnehmers, insbesondere gezielte Anwerbung von Teilnehmern mit dem Zweck der Gewinnung von Mitarbeitern ist während der Veranstaltung untersagt und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung durch den Dozenten/Moderator führen. Eine Erstattung des gezahlten Teilnahmebeitrags durch den Veranstalter ist bei Ausschluss von der Veranstaltung ausgeschlossen.

5. Schutz- und Urheberrechte / Datenschutz

5.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet.

5.2 Der Veranstalter speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung. Die mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter des Veranstalters sind auf das BDSG und die EU-DSGVO verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

5.3 Die geschäftlichen Kontaktdaten des Teilnehmers bzw. des Verantwortlichen für die Auftragserteilung werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, dass dem Teilnehmer bzw. Verantwortlichen für die Auftragserteilung Prospekte, Programme und Informationen über Fort- und Weiterbildungsangebote des Veranstalters per Post zu übersendet werden können.

5.4 Der Teilnehmer kann der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung von Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Veranstalter widersprechen bzw. die Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.