Pflegeberater*in gem. §7a SGB XI

Beratungen von Versicherten die nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) Leistungen beziehen oder diejenigen, die Leistungen beantragt haben bei denen erkennbar Hilfe- und Beratungsbedarf besteht.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI soll insbesondere die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen verbessern, seine Angehörigen entlasten und damit auch die häusliche Pflege stärken.

Kosten

2.400,00 €

Dauer

Beginn: auf Anfrage

400 Std., 220 Präsenzstudium, 180 Selbststudium

Voraussetzungen

Qualifiziertes Personal:

Pflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen, Gesundheits- Und Krankenpfleger/innen),

Sozialversicherungsfachangestellte, Sozialpädagogen/ -arbeiter/innen

weitere Berufe mit geeigneten Berufs- oder Studienabschlüssen mit pflegefachlichem, sozialrechtlichem oder sozialpädagogischem Hintergrund

Weitere Informationen

Inhalte

3 Module

vgl. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach §7a Abs.3 Satz 3 SGB XI

Modul I: Pflegefachwissen

Modul II: CaseManagement

Modul III: Recht

Termine

Weitere Termine auf Anfrage