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Wir nehmen keine Bargeldzahlungen entgegen, Sie erhalten eine Rechnung und überweisen den Rechnungsbetrag.
Alle unseren Weiterbildungen sind anerkannt, wir kooperieren mit den jeweiligen Fachgesellschaften.
Jede/r Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr, oder 10 Tage in 2 Jahren. Prüfen Sie Ihren Anspruch, wählen Sie Ihre Fort-oder Weiterbildung aus, wir geben Ihnen die Unterlagen zur Einreichung beim Arbeitgeber. Bitte denken Sie an die gesetzlichen Fristen, der Antrag beim AG muss 4-9 Wochen vor Beginn der Fort-oder Weiterbildung beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Sie erhalten ein Teilnehmerzertifikat.
Es sind gemäß AZAV ausschließlich Bildungsmaßnahmen ab 200 Std. über einen Bildungsgutschein abrechenbar. Die Kostenträger (Arbeitsagenturen, Jobcenter etc.) entscheiden bundesländerspezifisch über die Kostenübernahmen. Wir helfen gern bei der Beantragung.
Einige Fortbildungen bieten wir auch zur Onlineteilnahme an. Da wir Wert auf höchste Effizienz legen, sind praktische Unterrichtseinheiten von der online Teilnahme ausgeschlossen.